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Behindertenbegleithunde (Service Dogs)
Behindertenbegleithunde (auch Assistenzhunde, Servicehunde, etc. genannt)
sind speziell ausgebildete Hunde, die als Führ- und Begleithunde für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen eingesetzt werden.Neben den Behindertenbegleithunde, gibt es auch Hörhunde oder Signalhunde,welche bisher noch wenig bekannt sind.

Servicehunde können für die von ihnen begleiteten Personen vielfältige Tätigkeiten übernehmen. Hierzu zählt beispielsweise das optische und akustische Erkennen von Gefahren mit einem an die Fähigkeiten ihres Besitzers angepasstem Warnverhalten, das Aufheben und Holen von Gegenständen, das Bedienen von einfachen technischen Einrichtungen wie Aufzügen oder Lichtschaltern, das Tragen von Taschen, sowie die Alarmierung von Hilfe in Notfällen durch das Auslösen eines Hausnotrufs oder durch Bellen in der Öffentlichkeit. Ein so ausgebildeter Hund bedeutet für seinen Besitzer eine Steigerung seiner Unabhängigkeit und Sicherheit, und trägt damit erheblich zur Verbesserung der Lebensqualität dieser Menschen bei.
Für Servicehunde gelten in bestimmten Bereichen besondere rechtliche Bestimmungen. So dürfen sie in alle Geschäfte, einschließlich der Lebensmittelabteilungen, und in allen Behörden mitgenommen werden. Gleiches gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel, ebenso sind Taxifahrer verpflichtet, einen Servicehund zusammen mit seinem Besitzer zu befördern. In vielen Gemeinden sind Besitzer von Servicehunden nach einem entsprechenden Nachweis von der Zahlung der Hundesteuer freigestellt.

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